Die Landesregierung Schleswig-Holsteins verbietet seit dem 23. Dezember 2024 das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Nahverkehr. Grundlage ist eine Bundesgesetzänderung. Das Verbot gilt für Busse, Bahnen, Fähren und Bahnhöfe. Die Landespolizei führt in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei Kontrollen durch. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ziel ist es, die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen und Gewalt vorzubeugen.
